Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) regelt die rechtlichen Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, in Deutschland. Es enthält Vorschriften zur Umsetzung von EU-Richtlinien und zur Durchsetzung von Verordnungen im Bereich der Online-Vermittlungsdienste und der Online-Suchmaschinen.
Am 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es dient zur nationalen Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der Europäischen Union und erweitert diese europäische Verordnung.
Der Digital Services Act (DSA) soll Online-Plattformen zu mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher:innen verpflichten. Erfahren Sie, was der DSA regelt, wer ihn umsetzt und welche Rechte Sie als Nutzer:in haben.
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll Nutzerinnen und Nutzer im Internet besser schützen und illegale Inhalte schneller entfernen. Es gilt für alle Online-Vermittler, die im Binnenmarkt tätig sind, und wurde am 17. Februar 2024 vollständig anwendbar.
Das Gesetz über digitale Dienste besteht aus der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG.
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist ein Gesetz zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in das nationale Recht Deutschlands. Es regelt die Verpflichtungen von Dienstanbietern digitaler Dienste in Deutschland und trat am 14. Mai 2024 in Kraft.
Der DSA verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA bereits seit dem 25. August 2023 einhalten.
Mit dem Digital Services Act (DSA) gelten EU-weit neue Regelungen zur Datennutzung für Tracking und Profiling im Rahmen von Online-Werbung. Mit der nationalen Umsetzung im Digitale-Dienste-Gesetz erhält die BfDI neue Aufgaben die für eine wirksame Durchsetzung dieser Regelungen sorgen.
Das Gesetz über digitale Dienste schützt Nutzer/innen, Plattformen und die Gesellschaft vor illegalen oder schädlichen Online-Aktivitäten. Es gilt für Online-Vermittler und Online-Plattformen, die in der EU oder außerhalb niedergelassen sind.
„digitaler Dienst" ein Dienst im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1); 2.